Strafrecht & Strafverteidiger in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit  

Im Strafrecht sind wir gerne für Sie da, wenn Ihnen der Vorwurf einer Straftat gemacht wird – unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet – im allgemeinen Strafrecht, im Verkehrsstrafrecht, im Betäubungsmittelstrafrecht oder auch im Sexualstrafrecht.  

Unser Strafverteidiger verfügt über eine ausgezeichnete Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts. Er nimmt umgehend Einsicht in Ihre Ermittlungsakte und erläutert Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Er berät Sie darüber, welcher Weg für Sie der beste ist, erläutert Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens und arbeitet für Sie eine optimale Verteidigungsstrategie aus.  

Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Strafverteidiger? Vereinbaren Sie gerne telefonisch ein Erstgespräch. So erhalten Sie eine Sofortberatung über die ersten notwendigen Verteidigungsmaßnahmen und wie Sie sich zu verhalten haben. Sie erreichen unseren Strafverteidiger unter 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal 

Keine Aussage machen!  

Wurde gegen Sie ein Strafbefehl erlassen oder haben Sie eine Vorladung erhalten? Hier gilt es zunächst nur zwei Hinweise zu berücksichtigen:  

Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf!  

Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf!  

Denn wird Ihnen eine Straftat zur Last gelegt, müssen Sie sich nicht selbst belasten und deswegen KEINE AUSSAGE ZUM TATVORWURF machen! Damit Ihre Verteidigungschancen optimal sind, ist es von größter Wichtigkeit, dass Sie sich an diesen Hinweis halten. Lediglich Angaben zur Person (Name, Anschrift etc.) müssen Sie ggf. gegenüber der Polizei machen.  

Sie benötigen schnell einen Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt für Strafrecht? Kontaktieren Sie unseren Strafverteidiger gerne direkt! Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder über das Kontaktformular.  

Strafverteidiger zeitnah kontaktieren!  

Die Strafen, die für bestimmte Straftaten drohen (Geldstrafe oder Haftstrafe), können je nach Tatvorwurf sehr unterschiedlich ausfallen. Strafen, die bei einer Verurteilung drohen, können von einer geringen Geldstrafe bis hin zu hohen Haftstrafen reichen. Das gilt auch, wenn es sich um ähnliche Sachverhalte handelt. So wird z.B. eine fahrlässige Körperverletzung deutlich weniger hart bestraft als eine vorsätzliche Körperverletzung, bei der eine Person z.B. lebenslange Folgen davonträgt.  

In solchen und anderen Fällen können schon Kleinigkeiten einen wichtigen Unterschied machen! Damit ein Strafverfahren mit einer möglichst geringen Strafe endet oder eventuell sogar eingestellt wird, ist es deshalb besonders wichtig, dass Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger kontaktieren. Denn Ihr Strafverteidiger kann Akteneinsicht nehmen, um den Stand der Ermittlungen bzw. den konkreten Tatvorwurf in Erfahrung zu bringen. Darauf aufbauend kann er dann die richtige Verteidigungsstrategie entwickeln. 

Es gilt: je früher Sie unseren Strafverteidiger beauftragen, desto vielfältiger und effektiver sind die Möglichkeiten, die den Ausgang des Verfahrens positiv beeinflussen können.  

Sie benötigen schnell Unterstützung von einem Strafverteidiger? Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine Beratung auf Deutsch, Türkisch, Italienisch und Englisch an. Sie erreichen uns unter 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder über unser Kontaktformular!

Bereich des Strafrechts  

Das Strafrecht besteht aus unterschiedlichen Bereichen. Unser Rechtsanwalt und Strafverteidiger unterstützt Mandanten auch als Pflichtverteidiger u.a. in diesen Bereichen des Strafrechts:   

  • Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Körperverletzung, Raub)
  • Betäubungsmittelstrafrecht / „Drogenstrafrecht“ (Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln etc.) 
  • Verkehrsstrafrecht (u.a. Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenfahrten)
  • Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Bestechung / Bestechlichkeit etc.) 
  • Internetstrafrecht (Computerbetrug etc.) 
  • Sexualstrafrecht (Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Kinderpornografie etc.) 

Sollte ein Strafverfahren gegen eine Person unter 21 Jahren geführt werden, kommt in der Regel Jugendstrafrecht zur Anwendung. Auch in diesem Bereich verfügt unser Strafverteidiger über Erfahrung und kann Jugendliche und Heranwachsende bestmöglich vertreten.  

Nebenklage 

Nicht zuletzt tritt unser Strafverteidiger auch als Vertreter der Nebenklage auf, wenn Tatopfer oder deren Angehörige sich im Wege der Nebenklage am Strafverfahren beteiligen wollen.  

Sie wollen sich als Nebenkläger am Strafverfahren beteiligen? Kontaktieren Sie unseren Strafverteidiger telefonisch unter 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder über das Kontaktformular!