Im Arbeitsrecht in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit sind wir Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ob beispielsweise zum Thema Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Kündigung, Elternzeit und Elterngeld oder auch wenn es um einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung geht – Sie können bei allen Fragen zum Arbeitsrecht auf unsere Erfahrung und Expertise setzen.
Im Nachgang eines persönlichen Gesprächs teilen wir Ihnen direkt mit, ob es sich lohnt, in Ihrem Fall rechtliche Schritte einzuleiten, und welche Erfolgsaussichten diese haben. Natürlich vertreten wir Sie auch in außergerichtlichen Verhandlungen oder in Verfahren vor dem Arbeitsgericht – in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit.
Beratung von Arbeitnehmern bei Kündigung: Klagefrist ist kurz!
Häufig wenden sich Arbeitnehmer an uns, denen eine (fristlose) Kündigung ausgesprochen wurde. Gegen diese Kündigung kann man sich wehren, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig war: man kann Kündigungsschutzklage erheben.
Wichtig ist aber: eine Kündigungsschutzklage kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben! Nur wenn man diese Frist einhält, kann das Gericht überprüfen, ob die (fristlose) Kündigung wirksam war oder nicht. Ist die Kündigung nicht wirksam, besteht der Arbeitsvertrag fort. Diese Frist zu beachten, ist deshalb von größter Bedeutung – auch für mögliche Ansprüche auf eine Abfindung.
Wurde Ihnen gekündigt? Dann zögern Sie nicht, sich schnell bei uns zu melden, damit wir die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung rechtzeitig prüfen und Kündigungsschutzklage erheben können! Sie erreichen uns in Köln 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder über unser Kontaktformular!
Beratung von Arbeitgebern: Arbeitsverträge, kollektives Arbeitsrecht etc.
Arbeitgeber beraten und vertreten wir natürlich in allen Fragen des individuellen Arbeitsrechts, entweder in einzelnen Fällen oder im Rahmen einer dauerhaften Zusammenarbeit – angefangen bei der Ausgestaltung des Bewerbungsgesprächs, über Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis bis hin zu Abmahnung, (fristlosen) Kündigung, Aufhebungsvertrag und ggf. Abfindung. Wesentlicher Teil unserer Arbeit ist hier auch das Erstellen von individuellen Arbeitsverträgen, in denen Rechte und Pflichten der Parteien genau geregelt werden.
Ebenso beraten und vertreten wir Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht und sind Ansprechpartner für Themen rund um den Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen oder auch Tarifverträge.
Sie sind Arbeitgeber und auf der Suche nach verlässlicher Unterstützung im Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns gerne an! Sie erreichen uns in Köln 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder über unser Kontaktformular!
Unsere Themen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht
Die Themen, mit denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht auseinandersetzen müssen, sind normalerweise die gleichen. Nur der Blickwinkel ist natürlich ein anderer.
So sind die wichtigsten Themen und Rechtsfragen, in denen wir Mandanten in Köln, Frankfurt am Main und bundesweit beraten, u.a. diese:
- Bewerbungsverfahren / Stellenausschreibung (AGG etc.)
- Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, „Teilzeit“
- Geschäftsführervertrag
- Rechtsfragen im Arbeitsverhältnis: Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Elternzeit & Elterngeld, Anspruch auf „Teilzeit“ etc.
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. fristlose Kündigung
- Änderungskündigung
- Kündigungsschutz / Kündigungsschutzklage / Änderungskündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Abwicklung Arbeitsverhältnis
Sie benötigen Rat von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu einem dieser Themen? Oder haben Sie ein anderes Anliegen im Arbeitsrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt in Köln unter 0221 / 732 933 86, per E-Mail an info@ehrenfelder.legal oder nutzen Sie unser Kontaktformular!