Massenhafte Entlassungen bei Ford – Unsere Arbeitsrechtsexperten helfen Ihnen bei Kündigung und Abfindung

 

 

Massenentlassungen sind ein schmerzhaftes Thema für die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Sie können nicht nur finanzielle Schwierigkeiten verursachen, sondern auch emotional belastend sein. Als Arbeitsrechtskanzlei sehen wir es als unsere Aufgabe, die Rechte und Interessen unserer Mandanten zu schützen, insbesondere in solch schwierigen Situationen.

Eine Massenentlassung ist definiert als die Entlassung von mindestens 20 Arbeitnehmern innerhalb eines bestimmten Zeitraums. In Deutschland gibt es spezielle gesetzliche Regelungen für Massenentlassungen, die Unternehmen einhalten müssen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Arbeitnehmer gerecht behandelt werden. Dazu gehört unter anderem eine vorherige Anhörung des Betriebsrates und/oder der Arbeitnehmervertretung und die Möglichkeit von Sozialplänen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Massenentlassungen nicht immer rechtmäßig sind. In vielen Fällen können Arbeitnehmer eine ungerechtfertigte Kündigung geltend machen, insbesondere wenn das Unternehmen nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat oder wenn die Entlassung auf sozialwidrige Gründe basiert.

 

Als Arbeitsrechtskanzlei können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte in einer Massenentlassungssituation geltend zu machen. Wir können Sie vor allem dabei unterstützen, eine faire Entschädigung oder Abfindung auszuhandeln. Wenn Sie von einer Massenentlassung betroffen sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. 

 

Wichtig ist aber: eine Kündigungsschutzklage kann man nur innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben! Nur wenn man diese Frist einhält, kann das Gericht überprüfen, ob die (fristlose) Kündigung wirksam war oder nicht. Und auch für mögliche Ansprüche auf eine Abfindung ist diese Frist sehr wichtig! Denn sollten Sie die Frist versäumen, wird die Kündigung- ohne dass sie geprüft werden muss – wirksam. 

 

Wir sind eine Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertreten Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei Verhandlungen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie bei Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Sie werden von promovierten Anwälten und Experten im Arbeitsrecht betreut, die eine beeindruckende Erfolgsbilanz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aufweisen.

 

Für Mitarbeiter der Ford-Werke, die von den Entlassungen betroffen sind, haben wir aufgrund der akuten Situation eine kostenlose Hotline eingerichtet, über die Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen können. Sollten Sie von den Kündigungen betroffen sein, bekommen Sie aufgrund der Ausnahmesituation auch einen kurzfristigen und kostenlosen Beratungstermin.

 

Hotline: 0221 73293386